Patientenverfügung und Vorsorgeformen - Vortrag mit Fragerunde

Di, 20.09.2022

Vortrag zu einem wichtigen Thema, das jede:n interessiert:

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können PatientInnen für den Fall ihrer EntscheidungsUNfähigkeit in medizinischen Angelegenheiten vorsorglich festlegen, dass in einer bestimmten Situation bestimmte medizinische Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen sind.

Damit wird sichergestellt, dass der Patientenwille umgesetzt wird, auch wenn er in der aktuellen Situation nicht mehr geäußert werden kann. Jede einwilligungsfähige volljährige Person kann eine Patientenverfügung verfassen, die sie jederzeit formlos widerrufen kann.

Es ist sinnvoll, sich von einer Ärztin, einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Person beraten zu lassen. Treffen die konkreten Festlegungen in einer Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation der Patientin oder des Patienten zu, sind die behandelnde ÄrztInnen wie auch die Pflegekräfte daran gebunden.

Sind rechtliche BetreuerInnen oder Bevollmächtigte als VertreterInnen vorhanden, hat er oder sie dem Willen der PatientInnen Ausdruck und Geltung zu verschaffen.